Beratung

Ziel unserer Beratung ist zwar auch die Steuerminimierung, wir wollen aber vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvolle Lösungen unter optimaler Einbindung steuerlicher Effekte erreichen. Wir zeigen Ihnen bei Investitionsfragen in detaillierten Planungsrechnungen die Auswirkungen auf Liquidität, Rentabilität und langfristige Steuerbelastung.

Beratung/Consulting

Von Unternehmer zu Unternehmer stehen wir Ihnen zur Seite. Bei Auffälligkeiten, Tendenzen und Entwicklungen ist es für uns selbstverständlich, dass wir aktiv auf Sie zugehen, um Ursachen und Hintergründe zu besprechen und um Gegenmaßnahmen mit Ihnen zu diskutieren und einzuleiten.

Wir kennen Ihre Zahlen und können durch unsere betriebwirtschaftlichen Kenntnisse und unsere umfangreichen Erfahrungen schnell, effektiv und effizient eingreifen.

Als Ihr Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer sehen wir uns als Ansprechpartner für tagtägliche betriebswirtschaftliche
Fragestellungen, z.B.:

  • Planungs- und Kontrollrechnungen
  • Finanzpläne
  • Investitionsentscheidungen
  • "Make or Buy"- oder "Lease or Buy"-Entscheidungen
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Kreditverhandlungen mit Banken
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Besondere Beratungsanlässe sind für uns insbesondere:

  • Existenzgründung
  • Unternehmensnachfolge
  • Umstrukturierungen / Umwandlungen
  • Unternehmenssanierungen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Rating-Analysen
  • Mergers- and Acqusitions

Nachfolgeregelung

In den nächsten Jahren steht in Deutschland eine sehr große Anzahl von Generationswechseln an. Der Fiskus hat in diesem Zusammenhang entsprechende Steuereinnahmen bereits eingeplant.

Nach aktuellen Statistiken schaffen dabei nur 60% der aktuellen Nachfolger den Sprung in die zweite und sogar nur 32% in die dritte Generation. Der Spruch

> Der Vater erstellt´s, der Sohn erhält´s, beim Enkel zerschellt´s <

beschreibt sinngemäß die traurige Wahrheit. Allerdings muss es nicht so weit kommen. Bei frühzeitiger, sorgfältiger und umfassender Planung und Vorbereitung können neben rechtlichen und steuerlichen Fragen auch alle betriebswirtschaftlichen Fragestellungen angemessen geregelt werden.

Die Chance, durch einen gleitenden Übergang, ohne Zeitdruck, eine erfolgreiche Übergabe zu erreichen, erhöht die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten erheblich. Zusätzlich nimmt der Spielraum zur nachhaltigen Ausräumung zwischenmenschlicher Konflikte zu.

Eine Unternehmensnachfolge ist ein dynamischer Prozess, der aus den verschiedensten Blickwinkeln betrachtet werden muss. Die Einbeziehung von Management-Beratern, Rechtsanwälten und Steuernberatern ist grundsätzlich sinnvoll. Nicht selten sind zusätzlich "Mentor"-Fähigkeiten notwendig, um Zielkonflikte frühzeitig zu vermeiden.

Eine erfolgreiche Übertragung und Nachfolgeregelung verlangt ein aktives Management durch den bisherigen Unternehmer.
Dies ist seine ureigene Aufgabe, die ihm niemand abnehmen kann.

Wichtige Eckpunkte zur erfolgreichen Umsetzung sind unter anderem

Klarstellung der IST-Situation - Zieldefinition - Konsens - und eine sorgfältige Risiko-Analyse

zur Vermeidung von Managementfehlern. Dies sind wichtige Grundlagen zur weiteren Entwicklung bestmöglicher Steuer- und Vertragsstrategien. Die Unternehmensbewertung, die Betrachtung der Vermögens- und Liquiditätssituation, die Substanz der Vermögenswerte und ihre steuerliche Positionierung sind wichtige Beurteilungskriterien zur Strategieentwicklung.

Das Vorhandensein von stillen Reserven und Pensionszusagen spielen ebenfalls ein wichtige Rolle in der Gesamtbetrachtung.

UNSER ANSATZ: Durch den Einsatz von verschiedensten Instrumenten, von Schenkung bis zum Einsatz von periodisch vereinbarten Rentenzahlungen, können die anfallenden Steuern erheblich reduziert werden.

Daher ist die Entwicklung einer individuellen Lösungsstrategie für unsere Mandanten als FULL-Service-Initiative unser Beratungs- und Umsetzungsziel. Wir stehen insbesondere bei den rechtlichen Teilaufgaben in enger Zusammenarbeit mit unseren juristischen Partnern.

Optimale Ziellösung ist unser Credo und bedeutet für unsere Mandanten minimale Steuerbelastung bei maximalen betriebswirtschaftlichen und persönlichen Erfolg.

Due Diligences

Zu unserem erweiterten Leistungsspektrum gehört ebenso die Erstellung von Due Diligence Prüfungen, die wir mit der gebotenen Sorgfalt und Zielstrebigkeit durchführen. Die wesentlichen Funktionen bei Sorgfältigkeitsprüfungen liegen in der
- Informationsfunktion - Analyseinformation - Bewertungsfunktion.

Bei der Erstellung ist insbesondere auf die notwendige Darstellungssicht (Investor, Gesellschafter, Banken, etc.) sowie auf anlassbezogene und strategische Ausrichtung zu achten.

Warum - Zweck von Due Diligences

  • Überprüfung von Dokumenten und Unterlagen
  • Überprüfung von Ist-Zuständen - Struktur - Organisation - Ablaufprozesse
  • Informationsgewinnung und Transparenz zum Target
  • Aufzeigen von Synergien und Risiken
  • Vermeidung von Konflikten
  • Schutzfunktion und Sicherheit bei Transaktionen
  • Vertragsvorbereitung - Vertragsgrundlagen
  • Unterstützung zur Bewertung und Kaufpreisermittlung

Nach Art und Funktion werden Due Diligence-Prüfungen insbesondere in die nachfolgenden Bereiche unterteilt. Je nach Bedarf können davon einzelne oder mehrere Bereiche untersucht werden.

  • Financial Due Diligence
  • Tax Due Diligence
  • Legal Due Diligence
  • Commercial Due Diligence
  • Market Due Diligence
  • IT- Software Due Diligence
  • Technical Due Diligence

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater unterstützen wir Sie in den Bereichen Financial und Tax. Bei den übrigen Bereichen arbeiten wir mit Rechtsanwälten und Spezialisten aus den relevanten Themengebieten zusammen.

Bei der Durchführung von Due Diligence Prüfungen analysieren wir Stärken und Schwächen von Sachverhalten, Gegenständen oder Objekten. Je nach Art werden Bilanzen, personelle und sachliche Strukturen / Ressourcen, strategische Inhalte und Ausrichtungen, Marktpositionen aber auch finanzielle Risiken teils genau, teils stichprobenartig unter die Lupe genommen.

Ziel ist es, vorhandene Informationen zu verifizieren, bestehende Informationslücken zu schließen und Entscheidungstransparenz zu schaffen.

Die Ergebnisse werden im Due Diligence-Bericht dokumentiert und analysiert. Der Bericht enthält die Beschreibung der Durchführung, den Berichtsteil mit sämtlichen Themenbereichen unter dem Gesichtspunkt der aktuellen IST-Situation / Risiken, Bewertungen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge, sowie bedarfsbezogene Zusatzinhalte. In der Executive Summary erfolgt die Zusammenfassung der relevanten Ergebnisse. Im Anhang werden Nachweise, erhaltene und erstellte Unterlagen geführt.

Ihre Vorteile

Die Ergebnisse geben dem Auftraggeber nachhaltig inhaltliche Sicherheit. Transaktionskosten können real bewertet und Verhandlungspositionen erheblich verbessert werden.

Krisenbewältigung

Die Globalisierung, immer kürzer werdende Innovationszyklen und zunehmende Informationstransparenz im Internet erhöhen den Wettbewerbs- und Margendruck. Dies wirkt sich negativ auf die Fremdkapitalbeschaffung aus und verschärft den Leistungsdruck auf Unternehmen aller Branchen. Die Folge sind notwendige Kostensenkungen zur Reduzierung der Ausgabenseite und Ausrichtung des Sortiments- und der Preispolitik sowie die Anpassungsfähigkeit der Unternehmungen an die Herausforderungen der Märkte.

Erfolgt dies nicht in ausreichendem Maße, geraten Unternehmen schnell in Strategiekrisen, welche oft mit Ertrags- und Liquiditätskrisen einhergehen. Die Folge sind Kapitalbedarf und die Notwendigkeit von ungeordneten Restrukturierungsmaßnahmen.

Herausforderung - Die Komplexität von Restrukturierungsprozessen in einem schwierigen Marktumfeld mit hieraus ableitenden Transaktionen stellt jedoch für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Zusätzlich entsteht in dieser Zeit oft ein Vertrauensverlust zwischen der Unternehmensführung, Fremdkapitalgebern und den Märkten.

Um in solchen Situationen den Überblick zu bewahren, ist eine Unterstützung von Außen unerlässlich. Um Ihr Unternehmen dann wieder fit für den Markt zu machen oder um eine erforderliche Neuausrichtung Ihres Unternehmens in die Wege zu leiten, empfehlen wir Ihnen gerne externe Berater. Wir stehen Ihnen auch in schwierigen Zeiten als Partner zur Seite.

Rechnungslegung

Aufgrund der globalen Veränderungen gewinnen die International Financial Reporting Standards (IFRS) immer mehr an Gewicht. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Unternehmen ihre Jahres- oder Konzernabschlüsse nach einheitlichen internationalen Standards erstellen. Der begonnene Trend der Angleichung wird sich daher weiter fortsetzen.

Dies bedeutet, dass aktuelle Regelungen der Rechnungslegungssysteme nach HGB, IFRS oder US-GAAP sich weiter permanent verändern werden. Die deutsche Bilanzierungspraxis erfährt durch notwendige Anpassungen an die internationalen Entwicklungen, insbesondere die Entwicklung der EG-Richtlinien, seit Beginn des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes die größte Reform des HGB-Bilanzrechts der letzten Jahrzehnte.

Weitreichende Neuerungen im Handelsrecht mit zusätzlichen Angabepflichten im Anhang und Lagebericht zusammen mit der strengen Kontrolle der Durchführung der Offenlegungspflichten stellen die Rechnungswesenabteilungen vor große Herausforderungen und zusätzlichem Arbeitsaufwand. Wir informieren Sie über die für Sie relevanten Neuerungen und unterstützen Sie bei der prozessualen Umsetzung.

Unsere Beratungen bezogen auf das Rechnungswesen sind unter anderem:

  • Klassische Rechnungslegungsberatung zu Einzelgebieten der Rechnungslegung
  • Beratung und Unterstützung bei Umstellung auf E-Bilanz
  • Bilanzierung von Pensionsrückstellungen mit zugehörigem Deckungsvermögen (einschließlich Ausweis in der GuV und Angaben im Anhang)
  • Beratung zu Fragen der Konzernrechnungslegung
  • Analyse der Auswirkungen von Änderungen in den Rechnungslegungsstandards
  • Unterstützung bei der Erarbeitung bzw. Überarbeitung von Bilanzierungsrichtlinien (Accounting Manual)
  • Unterstützung bei der Strukturierung und Verbesserung von Abschlussprozessen
  • Vorbereitung von Abschlussprüfungen
  • Beratung im Zusammenhang mit einer Umstellung/Einführung neuer Software im Rechnungswesen (z.B. SAP-Einführung)
  • Erstellung der Konzern-Berichterstattung (Reporting Package)
  • Erarbeitung von Überleitungsrechnungen von US-GAAP zur nationalen Rechnungslegung und zu den International Financial Reporting Standards (IFRS)
  • Gutachten zu speziellen Rechnungslegungsthemen nach IFRS, HGB und US-GAAP (z.B. Leasing, Pensionen, Imparment-Test, Purchase Price Allocation)

Ihre Vorteile

Mit Planungssicherheit durch maßgeschneiderte Lösungen zu komplexen Rechnungslegungsthemen erzielen Sie Kosteneinsparungen und die Schonung von Ressourcen. Sie minimieren das Risiko der Beanstandung der Rechnungslegung und die Gefahr eines damit verbunden Reputationsrisikos.

Existenzgründung

Existenzgründung - Weg in die Selbständigkeit

Sie haben eine gute Idee, ein tolles Geschäftsmodell mit dem Sie sich selbständig machen wollen oder die Möglichkeit zur Übernahme eines bestehenden Unternehmens?

Bei einer Existenzgründung sind Sie mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, die professionell gelöst sein müssen. Damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können, unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Aufgaben:

  • Tragfähigkeitsanalyse (persönliche, fachliche Eignung, Risikoabwägung, Chancen eines nachhaltigen Erfolgs)
  • Rechtsformwahl mit Auswirkungen auf Haftung, Finanzierung und Steuern
  • Businessplan mit Einnahmen-/Ausgabenplanung
  • Investitionsplan und Investitionsfinanzierung (Kauf, Miete, Leasing usw.)
  • Unterstützung bei der Durchführung der Unternehmensgründungshandlungen (Gewerbeanmeldung, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erfassung, Stellung diverser Anträge)
  • Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes und Begleitung bei Bankbesprechungen (Investitionskredit, Waren- oder Betriebsmittelkredit, Kontokorrentrahmen)
  • Unterstützung bei der Beantragung von Existenzgründungsförderungen

Auch eine Unternehmensübernahme ist in diesem Zusammenhang als Existenzgründung zu verstehen. Diese kann erfolgen als sog. "asset deal", wobei die Vermögenswerte erworben werden oder durch den Erwerb der Anteile als sog. "share deal".